Seit dem 01.07.2007 ist ein Vermieter in Frankreich verpflichtet, einem Mietinteressenten eine Energiebilansanalyse vorzulegen (Artikel R 134-4-1 Code de la Construction et d'habitation).
Mit der Durchführungsverordnung vom 15.05.2008 wird diese Verpflichtung nunmehr näher konkretisiert.
Die Energiebilanzanalyse informiert den Interessen anschaulich über den zu erwartenden Energieverbrauch der Wohnung und beinhaltet Vorschläge, mit welchen Massnahmen der Verbrauch zu senken ist.
Ferner erhält er Informationen über die zu erwartenden Auswirkungen auf den Treibhauseffekt.
Er kann anschaulich aufgrund von Grafiken erkenne, ob es sich um eine Wohnung handelt, die energietechnisch auf dem neuesten Stand ist.
Immobilienmakler haben in ihrem exposé darauf hinzuweisen, dass eine Energiebilanzanalyse vorliegt.
Diese Gesetzesmassnahme wird in Frankreich den Druck auf die Vermieter erhöhen, bauliche Massnahmen zur Energieeinsparung durchzuführen. |