Prozesse in Frankreich sind für deutsche Verfahrensbeteiligte oftmals nur schwer nachvollziehbar. Dies hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass der Verfahrensablauf fast ausschliesslich von den Anwälten selbst gesteuert wird. Dies führt aber dazu, dass die Anwälte über einen längeren Zeitraum nur Schriftsätze austauschen. Es finden zwar "audiences", d.h. mündliche Verhandlungen statt. Deren Ziel ist es allerdings nur, nachzuprüfen, wer bis wann noch gedenkt, einen Schriftsatz einzureichen. Das Verfahren endet dann irgendwann mit einem Plädoyer der Anwälte. Mündliche Erörterungen des Falles mit dem Richter oder Versuche, eine gütliche Einigung zu finden, sind dem französischen Prozessrecht und der Gerichtspraxis fremd.
So kann es durchaus sein, dass Verfahren mehrere Jahre dauern, was weder für die Justiz noch für den Rechtssuchenden befriedigend ist.
Dies soll sich nun zumindest vor dem Landgericht Paris ändern.
Der Präsident des Landgerichtes Paris und der Präsident der Anwaltskammer Paris haben am 03.06.2008 eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren erreicht werden soll.
Im Wege einer "Selbstverpflichtung" sollen insbesondere folgende das Verfahren beschleunigende Massnahmen umgesetzt werden:
- Begrenzung der Anzahl der Schriftsätze. Ähnlich wie im deutschen Prozessrecht sollen bereits in der Klageschrift bzw. in der Klageerwiderung die Angriffs- und Verteidigungsmittel vollständig unter Beifügung von Anlagen aufgeführt werden.
- Es sollen kürzere Schriftsätze, die sich auf das Wesentliche beschränken, eingereicht werden.
- Die "audiences" sollen interaktiv werden, damit sich die Richter und die Anwälte künftig über den Fall selbst austauschen können. Damit sollen die öfters ausufernden Plädoyers zeitlich beschränkt werden.
Es bleibt jetzt abzuwarten, ob sich die betroffenen Juristen tatsächlich hieran halten werden.
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