Verwendung der Zeichen @ und € im Firmennamen in Frankreich

 

 06.08.2008
Nach französischem Recht kann ein Unternehmen den Firmennamen frei wählen. Die einzige Grenze besteht darin, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden dürfen. Das französische Justizministerium vertritt die Auffassung, dass unabhängig von diesem Grundsatz nur Zeichen aus dem Alphabet verwendet dürfen und z.B. keine graphischen Zeichen.

Das Zeichen @ würde zwar für das Handelsregister zu Schwierigkeiten bei der Führung des Firmenregisters führen. Gleichwohl sei die Verwendung dieses Zeichens im Firmennamen erlaubt, da es eine alte Schreibweise des "à" darstelle.

Im Gegensatz dazu sei die Verwendung des Zeichens "€" im Firmennamen nicht gestattet, da dieses Zeichen nicht auf einen Buchstaben zurückzuführen sei.
Zurück