Änderung des Insolvenzrechtes

 

 24.11.2008
Der französische Justizminister schlägt vor, das Verfahren zur Rettung von Unternehmen (sauvegarde)zu reformieren.
Mit Wirkung zum 01.01.2009 soll das französische Verfahren zur Rettung von Unternehmen reformiert werden. Ziel ist vor allen Dingen die Verbesserung und Vereinfachung des Verfahrens für mittelständische Unternehmen, da 90 % aller dieser Verfahren in Frankreich Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern betrafen.

Mit Wirkung zum 01.01.2006 wurde in Frankreich ein der Insolvenz vorgeschaltetes Verfahren eingeführt, dass es den kleinen mittelständischen Unternehmen ermöglichen sollte, eine Insolvenz zu vermeiden. Allerdings wurde dieses Verfahren wegen seiner Schwerfälligkeit nur sehr selten genutzt (1300 Verfahren gegen 45.000 Insolvenzverfahren).

Mit dem Gesetzesentwurf soll dem Unternehmer wieder mehr Spielraum zugebilligt und die Befugnisse eines aussenstehenden Verwalters zurückgedrängt werden.
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