Einzelhandelsgenehmigung

 

 27.11.2008
Einzelhandelsgenehmigung erst ab 1.000 m² Verkaufsfläche erforderlich
Mit dem Gesetz über die Modernisierung der der französischen Wirtschaft vom 04.08.2008 (Loi n° 2008-776) wurden auch zahlreiche administrative Erleichterungen für den Handel geschaffen.

Mit einer Rechtsverordnung vom 24.11.2008, die das Gesetz in die Praxis umsetzt, wurde die Grenze für Einzelhandelsgenehmigungen jetzt auf 1.000 m² angehoben.

Allerdings kann der Bürgermeister in einer Gemeinde bis zu 20.000 Einwohnern beantragen, dass bei Vorhaben zwischen 300 m² und 1.000 m² die Kommission des zuständigen Departements prüft, ob das Vorhaben den Gesetzen entspricht.
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